Verordnung über die Ausbildung und Prüfungen von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst | |
Runderlass Durchführung APVO-Lehr vom 26.04.2017 |
Aufbau der Ausbildung
Eigenverantwortlicher Unterricht
Die Anwärterinnen und Anwärter erteilen 13 Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche während der ersten beiden Halbjahre des Vorbereitungsdienstes und 12 Stunden während des letzten Halbjahres; d.h. die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD) muss insgesamt 22 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht und 16 Stunden betreuten Unterricht in den 18 Monaten erteilen. Der Zeitpunkt des Einstiegs in den eigenverantwortlichen Unterricht erfolgt bereits zum 1. Halbjahr, der eigenverantwortliche Unterricht ist über alle drei Halbjahre verteilt. Die insgesamt vorgesehenen 22 Halbjahreswochenstunden im eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und 16 Stunden im betreuten Unterricht (BU) können zum Beispiel wie folgt auf die drei Ausbildungshalbjahre verteilt werden:
Beispiel A | EU | BU | Beispiel B | EU | BU | Beispiel C | EU | BU |
1. Halbjahr | 6 Std. | 7 Std. | 1. Halbjahr | 9 Std. | 4 Std. | 1. Halbjahr | 8 Std. | 5 Std. |
2. Halbjahr | 10 Std. | 3 Std. | 2. Halbjahr | 9 Std. | 4 Std. | 2. Halbjahr | 10 Std. | 3 Std. |
3. Halbjahr | 6 Std. | 6 Std. | 3. Halbjahr | 4 Std. | 8 Std. | 3. Halbjahr | 4 Std. | 8 Std. |
Regelungen zum eigenverantwortlich zu erteilenden Unterricht:
- Die Verteilung des eigenverantwortlichen Unterrichts auf die drei Ausbildungshalbjahre soll flexibel gehandhabt werden.
- Eigenverantwortlicher Unterricht soll in allen drei Halbjahren in unterschiedlichem Umfang erteilt werden.
- Im Prüfungshalbjahr sollte in vermindertem Umfang eigenverantwortlich unterrichtet werden.
Über den tatsächlichen Einsatz der LiVD im eigenverantwortlichen und betreuten Unterricht sowie die Verteilung der Stunden auf die Fächer entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Seminarleitung.
Einführungsphase:
Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wird für die neuen Auszubildenden eine Einführungswoche im Studienseminar durchgeführt.
Seminarveranstaltungen:
Jede LiVD nimmt an einem pädagogischen und zwei fachdidaktischen Seminaren teil. Die Veranstaltungen des Pädagogik-Seminars finden im 2-wöchigen Rhythmus donnerstags in der Zeit von 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr statt; die dreistündigen Fachseminare tagen in der Regel dienstags von 11:00 bis 14:00 Uhr bzw. von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ebenfalls im 2-wöchigen Wechsel.
Zum Stundenplan:
Da die Seminarveranstaltungen am Dienstag und am Donnerstag sowohl vor- als auch nachmittags stattfinden, werden die Auszubildenden an diesen Tagen in der Schule nur in der 1. und 2. Stunde eingesetzt. (Die pädagogischen Seminare beginnen bereits um 10:30 Uhr, die Fachseminare um 11:00 bzw. 15:00 Uhr.)
Der unterrichtliche Einsatz ist in jeder Klassenstufe möglich. Im Anfangsunterricht (Jg.1) sollen LiVD im 1. Halbjahr ihrer Ausbildung nur betreuten Unterricht erteilen.
Der Prüfungsunterricht muss in verschiedenen Jahrgängen erteilt werden.
Unterrichtsbesuche:
Die LiVD erhalten insgesamt mindestens 12 Unterrichtsbesuche (5-6 Besuche pro Fach) durch die Ausbildenden des Studienseminars.
Die Terminvereinbarungen werden in Abhängigkeit von den Stundenplänen der Ausbildenden festgelegt, da diese ebenfalls noch Unterrichtsverpflichtungen an ihrer Schule haben.
Die LiVD unterrichten die Schulleitung rechtzeitig über einen vereinbarten Unterrichtsbesuch.
Die Unterrichtsnachbesprechung dauert etwa eine Zeitstunde.
Die Teilnahme der betreuenden Fachlehrkraft ist wünschenswert.
Gespräch über den Ausbildungsstand:
Zwischen dem 8. und 10. Ausbildungsmonat führen die jeweiligen Ausbildenden mit jeder LiVD ein Gespräch über den Ausbildungsstand. Dabei erhält die LiVD neben der Rückmeldung zum bisher Erreichten auch eine Beratung zum weiteren Verlauf der Ausbildung.
Erwerb einer Zusatzqualifikation:
Ergänzend können die LiVD im Studienseminar Wunstorf eine Zusatzqualifikation im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien erwerben. Dies erfordert die Teilnahme an zusätzlichen Seminarveranstaltungen und das erfolgreiche Absolvieren eines zwanzigminütigen Kolloquiums. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage unter „Zusatzqualifikationen“ zu finden und werden in der Einführungsveranstaltung gegeben.
Besoldung
https://www.mk.niedersachsen.de/download/5438/Besoldung.pdf
Stand 06/24